Informationen zur Physiotherapie
Ablauf
Vor Therapiebeginn benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Darauf müssen eine Zuweisungsdiagnose sowie die Therapiedauer zum Beispiel “10 x 30, 45 oder 60min Physiotherapie” stehen. Die Verordnung kann durch einen Hausarzt oder einen Facharzt ausgestellt werden.
Für die Kassen ÖGK und BVAEB gibt es keine Bewilligungspflicht mehr. (Stand Mai 2023)
Für die Kassen KFA und SVS besteht aktuell weiterhin Bewilligungspflicht. Diese benötigen Sie, um nach Beendigung der Therapieserie eine Teilrückerstattung zu erhalten. Die Bewilligung sollte am besten bereits vor Therapiestart vorhanden sein.
Für präventive Physiotherapie wird keine ärztliche Verordnung benötigt, es gibt dafür keinen Zuschuss der Krankenkassa.
Terminanfrage
Termine können jederzeit unter +43 (0) 670 / 654 4402 vereinbart werden. Bitte sprechen Sie unbedingt auf die Mailbox, wenn Sie mich persönlich nicht erreichen. Ich rufe Sie werktags verlässlich innerhalb von 24h zurück.
Ebenso können Sie mir unter nina@phsio-schuh.at gerne eine E-Mail schreiben.
Ich freue mich über Ihre Nachricht!
Wahltherapie / Kostenerstattung
Ich bin selbstständige Wahltherapeutin und habe keine Kassenverträge. Die Therapiekosten werden Ihnen von mir in Rechnung gestellt und können nach Abschluss der Therapie mit der Honorarnote bei Ihrem Sozialversicherungsträger eingereicht werden. Je nach Sozialversicherung wird ein Teil Ihrer Behandlungskosten zurückerstattet. Private Zusatzversicherungen übernehmen zumeist den Restbetrag. Bitte erkundigen Sie sich hier vorab bei Ihrer Versicherung über die Möglichkeiten der Kostenrefundierung.
Preise
- 30 Minuten Physiotherapie 55,-
- 45 Minuten Physiotherapie 80,-
- 60 Minuten Physiotherapie 95,-
- Hausbesuchspauschale 25,-
Abrechnung
Je nach Vereinbarung bitte ich Sie nach jeder Therapieeinheit bar zu bezahlen oder zu überweisen. Gerne können Sie auch nach 5 Einheiten und am Ende der Therapieserie in Form einer Sammelrechnung bezahlen. Ich bitte um Verständnis, dass Kartenzahlung derzeit nicht möglich ist.
Terminabsage
Vereinbarte Termine sind verbindlich und exklusiv für Sie reserviert. Wenn Sie einen Behandlungstermin nicht einhalten können, ersuche ich Sie daher um telefonische Terminabsage so früh wie möglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn, das gilt auch für Montagstermine. Sie können gerne jederzeit auf die Mailbox sprechen.
Ich bitte um Verständnis, dass nicht rechtzeitig stornierte oder auch vergessene Termine zur Gänze verrechnet werden müssen, da sie kurzfristig nicht an andere Patienten vergeben werden können.
Corona
Aktuell bestehen keine Coronabestimmungen. Sie können ohne FFP2-Maske zur Therapie kommen. Selbstverständlich steht es Ihnen aber frei eine zu tragen, wenn Sie sich damit wohler fühlen.